Änderungen in der Abwicklung der Staatlichen Fischerprüfung:

 

Ab 2005 findet neben der Hauptprüfung der Staatlichen Fischerprüfung (erster Samstag im März) erstmals eine Wiederholungsprüfung am letzten Samstag im Juni statt. Daran teilnehmen können nur die Bewerber, die bereits nach fristgerechter Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr zur Hauptprüfung zugelassen waren.

 

Prüfungsbewerber, die die Hauptprüfung desselben Jahres nicht bestanden haben, bekommen mit dem Bescheid die Information über die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung zugeschickt.

Prüfungsbewerber, die zur Hauptprüfung desselben Jahres nicht erschienen sind, bekommen die Informationen in einem gesonderten Schreiben.

 

Für die Wiederholungsprüfung gibt es kein eigenes Anmeldeverfahren. Die in Frage kommenden Personen haben die Möglichkeit, durch Überweisung der Prüfungsgebühr von wiederum 26 Euro bis spätestens 02. Mai, sich verbindlich zur Wiederholungsprüfung anzumelden.

 

Prüfungsbewerber für die Wiederholungsprüfung, die o.g. Schreiben aus verschiedenen Gründen nicht erhalten haben, sollten sich bis 15. April an den Landesfischereiverband Bayern e.V. wenden.

 

Spätere Einzahlungen werden nicht berücksichtigt, nicht zurücküberwiesen und nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet.

 

Etwa 4  Wochen vor dem Wiederholungstermin werden die Ladungsbriefe gedruckt und verschickt. Das Prüfungsergebnis der Wiederholungsprüfung wird dem Prüfungsteilnehmer ca. 3 - 4 Wochen nach der Prüfung zugestellt.

 

Künftige Aufgabenverteilung

 

Die Hauptprüfung 2005 läuft organisatorisch wie in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern (LWA) ab.

 

Landesfischereiverband Bayern e.V.

Anmeldeverfahren und Organisation der Lokale für die Wiederholungsprüfung (ab Prüfung 2005)

Anmeldeverfahren für die Hauptprüfung (zur Prüfung 2006)

 

Zur Entlastung der LWA wird künftig sämtlicher Schriftverkehr sowie Anfragen der Prüfungsbewerber wie z. B. zu Adressänderung, Landkreiswechsel usw. vom LFV bearbeitet.

 

Landwirtschaftsämter

Organisatorische Abwicklung der Hauptprüfung (bayernweit wie bisher)

Bearbeitung von Anträgen von Dolmetscher und Lesehilfe

(Hauptprüfung: bayernweit wie bisher)

(Wiederholungsprüfung: 1-2 Ämter pro Regierungsbezirk)

Prüfungsaufsicht für die Haupt- und Wiederholungsprüfung

 

Institut für Fischerei

Zentrale Prüfungsbehörde für Haupt- und Wiederholungsprüfung

Erstellung und Versand des landeseinheitlichen Prüfungsbogens

Erstellung und Versand des Ladungsschreibens

Auswertung Prüfungsbögen und Mitteilung der Ergebnisse

Bearbeitung von Fragen zum Prüfungsergebnis und fischereifachliche Fragen