Änderungen in der
Abwicklung der Staatlichen Fischerprüfung:
Ab 2005 findet neben der
Hauptprüfung der Staatlichen Fischerprüfung (erster Samstag im März) erstmals
eine Wiederholungsprüfung am letzten Samstag im Juni statt. Daran teilnehmen
können nur die Bewerber, die bereits nach fristgerechter Anmeldung und Zahlung
der Prüfungsgebühr zur Hauptprüfung zugelassen waren.
Prüfungsbewerber, die die
Hauptprüfung desselben Jahres nicht bestanden haben, bekommen mit dem Bescheid
die Information über die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung zugeschickt.
Prüfungsbewerber, die zur
Hauptprüfung desselben Jahres nicht erschienen sind, bekommen die Informationen
in einem gesonderten Schreiben.
Für die Wiederholungsprüfung
gibt es kein eigenes Anmeldeverfahren. Die in Frage kommenden Personen haben
die Möglichkeit, durch Überweisung der Prüfungsgebühr von wiederum 26 Euro bis
spätestens 02. Mai, sich verbindlich zur Wiederholungsprüfung anzumelden.
Prüfungsbewerber für die
Wiederholungsprüfung, die o.g. Schreiben aus verschiedenen Gründen nicht
erhalten haben, sollten sich bis 15. April an den Landesfischereiverband Bayern
e.V. wenden.
Spätere Einzahlungen werden
nicht berücksichtigt, nicht zurücküberwiesen und nicht auf das nächste
Prüfungsjahr angerechnet.
Etwa 4 Wochen vor dem
Wiederholungstermin werden die Ladungsbriefe gedruckt und verschickt. Das
Prüfungsergebnis der Wiederholungsprüfung wird dem Prüfungsteilnehmer ca.
3 - 4 Wochen nach der Prüfung zugestellt.
Künftige
Aufgabenverteilung
Die Hauptprüfung 2005 läuft
organisatorisch wie in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit den
Landwirtschaftsämtern (LWA) ab.
Landesfischereiverband
Bayern e.V.
Anmeldeverfahren und
Organisation der Lokale für die Wiederholungsprüfung (ab Prüfung 2005)
Anmeldeverfahren für die
Hauptprüfung (zur Prüfung 2006)
Zur Entlastung der LWA wird
künftig sämtlicher Schriftverkehr sowie Anfragen der Prüfungsbewerber wie z. B.
zu Adressänderung, Landkreiswechsel usw. vom LFV bearbeitet.
Landwirtschaftsämter
Organisatorische Abwicklung
der Hauptprüfung (bayernweit wie bisher)
Bearbeitung von Anträgen von
Dolmetscher und Lesehilfe
(Hauptprüfung: bayernweit
wie bisher)
(Wiederholungsprüfung: 1-2
Ämter pro Regierungsbezirk)
Prüfungsaufsicht für die
Haupt- und Wiederholungsprüfung
Institut für Fischerei
Zentrale Prüfungsbehörde für
Haupt- und Wiederholungsprüfung
Erstellung und Versand des
landeseinheitlichen Prüfungsbogens
Erstellung und Versand des
Ladungsschreibens
Auswertung Prüfungsbögen und
Mitteilung der Ergebnisse
Bearbeitung von Fragen zum
Prüfungsergebnis und fischereifachliche Fragen