Neu geregeltes Anmeldeverfahren zur Fischerprüfung 2003,ergänzt für die Anmeldung zur Prüfung 2004, sowie der neu geregelte Nachholtermin ab der Prüfung 2005!
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Der
Weg zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern
Die
Staatliche
Fischerprüfung
findet
jährlich
landeseinheitlich
am
ersten
Samstag
im
März
statt.
Falls
Sie
ordnungsgemäß
angemeldet
sind
und
die
Prüfungsgebühr
fristgerecht
überwiesen
haben,
jedoch
nicht
an
der
Prüfung
teilnehmen
können
oder
nicht
bestanden
haben,
besteht
künftig
die
Möglichkeit,
an
einem
Nachholtermin
(Wiederholungsprüfung)
teilzunehmen.
Der
Termin
der
Wiederholungsprüfung
ist
der
letzte
Samstag
im
Juni.
1
Anmeldung
zur
Hauptprüfung
1.1
Online-Anmeldung
Über
www.fischerpruefung.bayern.de
oder
www.LfL.bayern.de
(Fischerei,
Staatliche
Fischerprüfung)
können
Sie
die
Online-Anmeldung
sowie
nähere
Informationen
aufrufen
und
Ihre
Anmeldedaten
bis
einschließlich
01.
Dezember
(Ausschlussfrist)
des
der
Prüfung
vorhergehenden
Jahres
eingeben.
Bitte
beachten
Sie
die
Hinweise,
die
während
der
Eingabe
auf
dem
Bildschirm
erscheinen
und
drucken
Sie
am
Ende
Ihre
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
aus.
1.2
Anmeldung
per
Post
Das
Anmeldeformular
ist
an
das
für
Ihren
Wohnlandkreis/Wohnort
zuständige
Landwirtschaftsamt
(LWA)
zu
senden.
Das
Anmeldeformular
und
die
Adresse
des
zuständigen
LWA
erhalten
Sie
bei
Ihrer
Gemeinde-
oder
Stadtverwaltung
oder
Sie
drucken
es
selbst
unter
den
oben
genannten
Internet-Adressen
aus.
Dort
erhalten
Sie
auch
weitere
Informationen.
Das
Formular
muss
vollständig
und
leserlich
(Druckbuchstaben)
ausgefüllt
werden
und
nachweislich
(am
besten
per
Einschreiben)
bis
spätestens
01.
Dezember
(Ausschlussfrist)
des
der
Prüfung
vorhergehenden
Jahres
zur
Post
gegeben
werden.
Ihre
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
wird
Ihnen
dann
vom
LWA
zugesandt.
1.3
Welche
Anmeldungen
werden
nicht
angenommen?
Verspätete,
unvollständige
und
Anmeldungen
von
Personen,
die
am
Prüfungstag
das
12. Lebensjahr
noch
nicht
vollendet
haben,
müssen
zurückgewiesen
werden
(§
3
Abs.
4
Satz
1
AVFiG).
1.4
Änderung/Korrektur
Ihrer
persönlichen
Daten
Ist
Ihre
Anschrift
fehlerhaft
oder
unvollständig,
kann
dies
zu
Problemen
bei
der
Zustellung
Ihres
Ladungsschreibens
sowie
Prüfungsergebnisses
führen.
Weichen
Ihre
persönlichen
Daten
(Name,
Vorname
oder
Geburtsdatum)
auf
dem
Prüfungszeugnis
von
den
Daten
auf
Ihrem
Personalausweis
bzw.
im
Melderegister
ab,
kann
Ihnen
die
zuständige
Gemeinde
später
keinen
Fischereischein
ausstellen.
Teilen
Sie
deshalb
Änderungen
oder
Korrekturen
Ihrer
persönlichen
Daten
dem
zuständigen
LWA
mit
(Briefvorlage
im
Internet).
2
Prüfungsgebühr
2.1
Sie
haben
Ihre
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
verloren:
Bei
Verlust
Ihrer
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
drucken
Sie
entweder
mit
Ihrer
persönlichen
Kennung
selber
eine
Zweitschrift
aus
dem
Internet
(siehe
4)
oder
Sie
fordern
schriftlich
eine
Zweitschrift
beim
zuständigen
LWA
an.
2.2
Wichtige
Informationen
zur
Zahlung
der
Prüfungsgebühr
Überweisen
Sie
die
Prüfungsgebühr
genau
nach
den
Angaben
auf
Ihrer
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
mit
Überweisungsformular
oder
über
Online-Banking.
Wenn
Sie
die
Anleitung
nicht
genau
befolgen,
laufen
Sie
Gefahr,
dass
die
Prüfungsgebühr
nicht
auf
Ihre
Anmeldung
bezogen
verbucht
werden
kann
und
zurück
überwiesen
wird.
Nur
wenn
die
Zahlung
der
Prüfungsgebühr
fristgerecht
und
zugeordnet
zu
Ihren
Anmeldedaten
auf
dem
angegebenen
Konto
verbucht
ist,
können
Sie
an
der
Fischerprüfung
des
nächsten
Jahres
teilnehmen!
Bitte
bewahren
Sie
den
von
Ihrer
Bank
quittierten
Einzahlungsbeleg,
Kontoauszug
oder
Ausdruck
Ihrer
Online-Banküberweisung
als
Nachweis
Ihrer
fristgerechten
Einzahlung
auf.
Die
Prüfungsbehörde
hat
keine
Möglichkeit
nach
Ablauf
der
Ausschlussfristen
(siehe
1
und
2)
verspätete
Anmeldungen
oder
Zahlungen
zu
berücksichtigen.
Dies
trifft
auch
dann
zu,
wenn
die
Einzahlung
der
Prüfungsgebühr
aufgrund
eines
Fehlers
auf
dem
Überweisungsauftrag,
eines
Bankirrtums
oder
aufgrund
mangelnder
Kontodeckung
nicht
fristgerecht
eingeht.
Bei
verspäteter
Anmeldung
und/oder
verspätetem
Zahlungseingang
ist
die
Zulassung
zur
Haupt-
oder
Wiederholungsprüfung
nicht
möglich.
Die
Gebühr
wird
in
diesem
Fall
nicht
zurückerstattet
und
auch
nicht
auf
das
nächste
Prüfungsjahr
angerechnet
(siehe
7).
Bitte
haben
Sie
Verständnis,
dass
jeder
Prüfungsbewerber
gleich
behandelt
wird.
Sobald
Sie
angemeldet
sind,
können
Sie
mit
Ihrer
persönlichen
Kennung
bestehend
aus
Teilnehmernummer
-
Geburtsdatum
-
Familienname
-
Vorname
folgende,
personenbezogene
Informationen
in
der
Datenbank
Fischerprüfung
online
abfragen
sowie
diverse
Ausdrucke
erstellen:
·
Den
Bearbeitungsstand
Ihres
Anmeldeverfahrens
kontrollieren
(z.B.
Anmeldedaten,
Zahlungseingang
der
Prüfungsgebühr,
Einteilung
in
ein
Prüfungslokal).
·
Zweitschriften
ausdrucken
(z.B.
Anmeldebestätigung
und
Rechnung).
·
Musterbriefvorlagen
ausdrucken
(z.B.
für
Abmeldung
von
der
Prüfung,
Antrag
auf
Dolmetscher
oder
Lesehilfe,
Antrag
auf
Wechsel
des
Prüfungslandkreises,
Mitteilung
an
Prüfungsbehörde
zur
Änderung/Korrektur
Ihrer
persönlichen
Daten).
Überprüfen
Sie
auf
jeden
Fall
rechtzeitig
vor
dem
15.
Dezember
Ihren
Bearbeitungsstand!
Nur
wenn
Sie
dort
den
Vermerk
„Gebühr
bezahlt,
zur
Prüfung
einzuteilen“
finden,
konnte
die
Zahlung
korrekt
verbucht
werden.
Ist
dies
nicht
der
Fall,
wenden
Sie
sich
bitte
an
das
Institut
für
Fischerei
(siehe
3).
5
Vorbereitungslehrgang
5.1
Lehrgangspflicht
Wer
die
Fischerprüfung
ablegen
will,
muss
an
einem
Vorbereitungslehrgang
teilnehmen
(Zulassungsvoraussetzung
zur
Prüfung).
Nähere
Informationen
über
die
Ausbildungsinhalte
entnehmen
Sie
dem
Ausbildungsplan.
Sie
finden
den
Plan
unter
www.fischerpruefung.bayern.de
und
www.LfL.bayern.de
(Fischerei,
Staatliche
Fischerprüfung).
Bewerber,
die
vor
Prüfungsbeginn
den
Nachweis
der
Teilnahme
an
einem
Vorbereitungslehrgang
(Ausbildungsnachweis
mit
Bestätigung
des
Kursleiters)
nicht
vorlegen
können,
werden
zur
Prüfung
nicht
zugelassen
(§
3
Abs.
3
und
4
AVFiG).
5.2
Anmeldung
zum
Lehrgang
Anbieter
von
Vorbereitungslehrgängen
sind
z.
B.
Fischereiverbände,
örtliche
Fischereivereine
und
Schulungsgemeinschaften.
Suchen
Sie
sich
einen
für
Sie
von
den
Unterrichtszeiten
und
dem
Veranstaltungsort
geeigneten
Vorbereitungslehrgang
aus
und
melden
Sie
sich
beim
Anbieter
dieses
Lehrgangs
an.
Eine
Liste
der
Vorbereitungslehrgänge
finden
Sie
unter
www.fischerpruefung.bayern.de
und
www.LfL.bayern.de
(Fischerei,
Staatliche
Fischerprüfung).
5.3
Lehrgangsteilnahme,
Lernen
des
Prüfungsstoffes
Die
Lehrgangsteilnahme
muss
sich
auf
die
Prüfungsgebiete
1.
Fischkunde
2.
Gewässerkunde
3.
Schutz
und
Pflege
der
Fischgewässer,
Fischhege
4.
Fanggeräte,
fischereiliche
Praxis,
Behandlung
der
gefangenen
Fische
5.
Einschlägige
Rechtsvorschriften
und
die
·
praktische
Einweisung
in
den
Gebrauch
der
Fanggeräte
·
praktische
Einweisung
in
die
Behandlung
der
gefangenen
Fische
erstrecken
und
mindestens
30
Stunden
(je
60
Minuten)
dauern.
Die
meisten
Lehrgänge
bieten
Ihnen
ein
deutlich
höheres
Angebot
an
Unterrichtsstunden.
Unsere
Empfehlung:
Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden. Bei komplettem Lehrgangsbesuch, verbunden mit Heimstudium Ihrer Arbeitsbücher zum Lehr- und Prüfungsstoff und Tests Ihres Wissens durch Beantwortung von Fragen, die so oder ähnlich in der Prüfung auf Sie zukommen können, sollten Sie beim ersten Anlauf zu den erfolgreichen Prüfungsabsolventen gehören.
6
Prüfungslokal,
Einladung
zur
Hauptprüfung
6.1
Prüfungslokal
Das
Prüfungslokal,
in
das
Sie
eingeteilt
werden,
befindet
sich
in
der
Regel
in
Ihrem
Wohnlandkreis,
bei
kreisfreien
Städten
im
Stadtgebiet.
Wenn
Sie
die
Fischerprüfung
nicht
in
Ihrem
Wohnlandkreis
ablegen
wollen,
teilen
Sie
bitte
dem
für
Sie
zuständigen
LWA
schriftlich
bis
spätestens
10.
Januar
den
gewünschten
Landkreis
in
Bayern
mit.
(Briefvorlage
im
Internet).
Falls
Sie
nach
dem
10.
Januar
aus
triftigem
Grund
die
Fischerprüfung
nicht
in
Ihrem
Wohnlandkreis
ablegen
können,
wenden
Sie
sich
bitte
umgehend
schriftlich
an
das
für
Sie
zuständige
LWA
(Briefvorlage
im
Internet).
6.2
Einladung
zur
Prüfung
Sie
erhalten
ca.
3
Wochen
vor
dem
Prüfungstermin
ein
Ladungsschreiben.
Dieses
enthält
neben
Hinweisen
zur
Prüfung
genaue
Angaben
zu
Ihrem
Prüfungslokal
und
zum
Prüfungstermin
(Datum,
Uhrzeit).
Die
Einladung
wird
an
Ihre
Postanschrift
versandt.
Falls
Ihnen
zwei
Wochen
vor
der
Prüfung
keine
Ladung
zur
Prüfung
zugestellt
wird,
wenden
Sie
sich
bitte
umgehend
an
das
zuständige
LWA
oder
das
Institut
für
Fischerei.
7
Rücktritt
-
Nichtteilnahme
an
der
Hauptprüfung
Teilnehmer,
die
sich
schriftlichen
von
der
Hauptprüfung
abgemeldet
haben
(Briefvorlage
zum
Rücktritt
im
Internet)
oder
die
aus
verschiedenen
Gründen
am
Tag
der
Hauptprüfung
verhindert
sind,
haben
die
Möglichkeit
an
einer
Wiederholungsprüfung
teilzunehmen
(siehe
10).
7.1
Rückerstattung
der
Prüfungsgebühr
Die
Erstattung
der
Prüfungsgebühr
kann
nur
verlangen,
wer
in
Folge
einer
unrichtigen
Sachbehandlung
durch
die
Prüfungsbehörde
(Institut
für
Fischerei
oder
LWA)
an
der
Prüfung
nicht
teilnehmen
konnte
(§
4
Abs.
2
AVFiG).
Eine
Erstattung
der
Prüfungsgebühr
aus
anderen
Gründen
sowie
ein
Übertrag
auf
die
nächste
Prüfung
ist
nicht
möglich.
8
Haupt-
und
Wiederholungsprüfung
8.1
Was
müssen
Sie
zur
Prüfung
mitbringen?
Am
Prüfungstag
werden
vor
Einlass
in
das
Prüfungslokal
Ihre
Personalien
und
die
Zulassungsvoraussetzungen
überprüft.
Bringen
Sie
deshalb
folgende
Unterlagen
zur
Prüfung
mit:
·
amtlichen
Lichtbildausweis
(z.
B.
Personalausweis,
Führerschein)
·
bei
Jugendlichen
ohne
Lichtbildausweis
die
Geburtsurkunde
·
Ihr
Ladungsschreiben
·
den
Ausbildungsnachweis
mit
Lehrgangsbestätigung
·
Bleistift
2
B
und
Radiergummi
8.2
Was
müssen
Sie
bei
der
Prüfung
beachten?
Beachten
Sie
die
Hinweise
zum
Ausfüllen
des
Prüfungsbogens
genau.
Am
Ende
der
Prüfung
geben
Sie
die
vollständig
ausgefüllte
letzte
Seite
des
Prüfungsbogens
(Prüfungsbeleg
mit
den
von
Ihnen
gekennzeichneten
Antworten
zu
den
60
Fragen)
beim
Prüfungspersonal
ab.
Sie
dürfen
während
der
Prüfung
keinen
Kontakt
mit
anderen
Prüfungsbewerbern
aufnehmen
und
keine
unerlaubten
Hilfsmittel
(Fachliteratur,
Aufzeichnungen,
Mobilfunkgeräte
und
ähnliches)
bei
sich
führen
oder
benützen.
Bei
einem
Verstoß
gegen
diese
Vorschriften
werden
Sie
von
der
Prüfung
ausgeschlossen
(§
6
Abs.
3
AVFiG).
Nehmen
Sie
deshalb
am
besten
unerlaubte
Hilfsmittel
nicht
mit
zur
Prüfung
und
auf
keinen
Fall
mit
in
den
Prüfungsraum.
8.3
Wie
wird
geprüft?
Die
Prüfung
ist
schriftlich
(multiple
choice).
Sie
haben
zwei
Stunden
Zeit,
je
12
Fragen
aus
den
fünf
Prüfungsgebieten
(siehe
5.3)
zu
beantworten.
Eine
zusätzliche
praktische
oder
mündliche
Prüfung
gibt
es
nicht.
Die
Prüfung
ist
bestanden,
wenn
in
jedem
Prüfungsgebiet
nicht
mehr
als
die
Hälfte
der
12
Fragen
und
von
den
insgesamt
60
Fragen
nicht
mehr
als
15
nicht
oder
nicht
richtig
beantwortet
sind
(§
7
Abs.
1
AVFiG).
9
Prüfungsergebnis
Das
Prüfungsergebnis
wird
Ihnen
3
-
5
Wochen
nach
der
Prüfung
vom
Institut
für
Fischerei
zugesandt.
·
Bei
bestandener
Prüfung
erhalten
Sie
ein
Prüfungszeugnis.
Die
erzielte
Punktzahl
wird
aufgrund
des
hohen
Verwaltungsaufwandes
nicht
mitgeteilt.
Haben
Sie
die
Prüfung
nicht
bestanden,
erhalten
Sie
einen
Bescheid
über
das
Prüfungsergebnis
mit
Angaben
der
Fehlerzahl
bezogen
auf
die
Prüfungsgebiete.
·
Aus
Gründen
des
Datenschutzes
dürfen
wir
Ihnen
das
Prüfungsergebnis
telefonisch
nicht
mitteilen.
·
Falls
Sie
5
Wochen
nach
der
Prüfung
noch
keine
schriftliche
Mitteilung
über
das
Prüfungs-ergebnis
erhalten
haben,
wenden
Sie
sich
bitte
an
das
Institut
für
Fischerei.
9.1
Prüfung
nicht
bestanden:
Sollten
Sie
die
Hauptprüfung
nicht
bestanden
haben,
so
haben
Sie
die
Möglichkeit
an
einer
Wiederholungsprüfung
teilzunehmen.
10
Wiederholungsprüfung
10.1
Wiederholungsprüfung
desselben
Jahres
Personen,
die
ordnungsgemäß
zur
Hauptprüfung
2005
angemeldet
waren
(Anmeldung
+
fristgerechte
Einzahlung)
aber
nicht
zur
Prüfung
erscheinen
konnten
oder
diese
nicht
bestanden
haben,
können
an
einer
Wiederholungsprüfung
teilnehmen.
Nach
fristgerechtem
Eingang
der
Gebühr
von
26
Euro
zum
02.
Mai
(Ausschlussfrist)
sind
Sie
verbindlich
angemeldet.
Bitte
übernehmen
Sie
auf
dem
Überweisungsträger
alle
Daten,
die
Sie
bereits
zur
Einzahlung
für
die
Hauptprüfung
angegeben
haben
(siehe
2).
Etwa
vier
Wochen
vor
der
Wiederholungsprüfung
erhalten
Sie
ein
Ladungsschreiben
mit
dem
Hinweis
Ihres
Prüfungslokals.
Bitte
beachten
Sie,
dass
für
die
Wiederholungsprüfung
je
Regierungsbezirk
nur
ein
bis
zwei
Lokale
zur
Verfügung
stehen
und
dass
damit
eine
längere
Anreisezeit
verbunden
sein
kann.
Ein
Prüfungslokalwechsel
ist
nicht
möglich.
11
Zuständigkeiten,
Informationen
11.1
Das
Landwirtschaftsamt
(LWA)
ist
als
Anmeldebehörde
und
örtliche
Prüfungsaufsicht
für
Folgendes
zuständig:
·
Entgegennahme
und
Bearbeitung
der
schriftlichen
Anmeldungen
zur
Prüfung.
·
Entgegennahme
und
Bearbeitung
von
Anträgen
auf
Prüfungserleichterung
(Zulassung
eines
Dolmetschers
oder
einer
Lesehilfe)
und
von
Anträgen
auf
Ablegung
der
Prüfung
außerhalb
des
Wohnlandkreises.
·
Richtigstellung
der
persönlichen
Daten
des
Bewerbers
(notwendige
Änderungen/Korrekturen
sind
dem
Amt
schriftlich
vom
Prüfungsbewerber
mitzuteilen).
·
Durchführung
der
Prüfung
für
den
Zuständigkeitsbereich
(Festlegung
der
Prüfungsräume,
Einteilung
der
Bewerber
in
die
Prüfungslokale,
Überprüfung
der
Zulassungsvoraussetzungen
der
Bewerber
bei
Einlass
in
das
Prüfungslokal,
Abnahme
und
Beaufsichtigung
der
Prüfung,
Übermittlung
der
Prüfungsunterlagen
an
das
Institut
für
Fischerei).
Wie
erreichen
Sie
Ihr
zuständiges
Landwirtschaftsamt
(LWA)?
Adresse,
Telefonnummer,
Telefaxanschluss
und
E-Mail
des
für
Sie
zuständigen
LWA
sind
auf
Ihrer
Anmeldebestätigung
und
Rechnung
aufgedruckt.
11.2
Das
Institut
für
Fischerei
(IFI)
ist
zentrale
Prüfungsbehörde
und
im
Rahmen
der
Prüfung
2005
für
Folgendes
zuständig:
·
Landeseinheitliche
Festlegung
des
Anmeldeverfahrens
zur
Staatlichen
Fischerprüfung
und
des
Verfahrens
zur
Zahlung
der
Prüfungsgebühr.
·
Überprüfung
des
Zahlungseingangs
der
Prüfungsgebühr;
Rücküberweisung
von
Prüfungs-gebühren
die
keinem
Prüfungsbewerber
zuzuordnen
sind;
Ausschluss
der
Bewerber
vom
weiteren
Prüfungsverfahren
deren
Zahlung
der
Prüfungsgebühr
nicht
fristgerecht
einbezahlt
worden
ist.
·
Erstellung
des
landeseinheitlichen
Prüfungsbogens
und
Zuleitung
der
benötigten
Prüfungs-bögen
an
die
örtlichen
Prüfungsaufsicht
(LWA).
·
Erstellung
und
Versand
der
Ladungsschreiben
an
die
Prüfungsbewerber.
·
Zentrale
Auswertung
der
Prüfungsbelege
und
Mitteilung
des
Prüfungsergebnisses
an
die
Bewerber
(Zusendung
Prüfungszeugnis
bzw.
Bescheid
über
Nichtbestehen
der
Prüfung).
· Bearbeitung von Fragen zur Zahlung der Prüfungsgebühr und zum Prüfungsergebnis.
·
Bearbeitung
von
fischereifachlichen
Fragen
und
Fragen
zur
Fischerprüfung
mit
überregionaler
oder
landesweiter
Bedeutung.
11.3
Landesfischereiverband
Bayern
e.V.
übernimmt
ab
2005
folgende
Aufgaben:
·
Überprüfung
des
Zahlungseingangs
der
Prüfungsgebühr;
·
Notwendige
Korrekturen
der
persönlichen
Daten
der
Bewerber.
·
Organisation
der
Wiederholungsprüfung
(Festlegung
der
Prüfungsräume).
Wie
erreichen
Sie
Ihre
Ansprechpartner?
|
Bayerische
Landesanstalt
für
Landwirtschaft
Institut
für
Fischerei |
Tel.:
08151/26
92
130
Tel.:
08151/15150
Internet: www.LfL.bayern.de |
Ab
April
2005
auch:
|
Landesfischereiverband
Bayern
e.V.
Pechdellerstr.
16 |
Tel.:
089/642726-0
Fax:
089/642726-66 |