Neu geregeltes Anmeldeverfahren zur Fischerprüfung 2003,ergänzt für die Anmeldung zur Prüfung 2004, sowie der neu geregelte Nachholtermin ab der Prüfung 2005!

Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern  

Die Staatliche Fischerprüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht künftig die Möglichkeit, an einem Nachholtermin (Wiederholungsprüfung) teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni. Die Informationen unter den folgenden 12 Punkten sollen Sie sicher zum Fischerprüfungszeugnis und damit zum Fischereischein führen.

1       Anmeldung zur Hauptprüfung

1.1 Online-Anmeldung

Über www.fischerpruefung.bayern.de oder www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung) können Sie die Online-Anmeldung sowie nähere Informationen aufrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschließlich 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres eingeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die während der Eingabe auf dem Bildschirm erscheinen und drucken Sie am Ende Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung aus.

 

1.2 Anmeldung per Post

Das Anmeldeformular ist an das für Ihren Wohnlandkreis/Wohnort zuständige Landwirtschaftsamt (LWA) zu senden.

Das Anmeldeformular und die Adresse des zuständigen LWA erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder Sie drucken es selbst unter den oben genannten Internet-Adressen aus. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Das Formular muss vollständig und leserlich (Druckbuchstaben) ausgefüllt werden und nachweislich (am besten per Einschreiben) bis spätestens 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres zur Post gegeben werden. Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung wird Ihnen dann vom LWA zugesandt.

 

1.3 Welche Anmeldungen werden nicht angenommen?

Verspätete, unvollständige und Anmeldungen von Personen, die am Prüfungstag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zurückgewiesen werden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 AVFiG).

 

1.4 Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten

Ist Ihre Anschrift fehlerhaft oder unvollständig, kann dies zu Problemen bei der Zustellung Ihres Ladungsschreibens sowie Prüfungsergebnisses führen. Weichen Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname oder Geburtsdatum) auf dem Prüfungszeugnis von den Daten auf Ihrem Personalausweis bzw. im Melderegister ab, kann Ihnen die zuständige Gemeinde später keinen Fischereischein ausstellen.

Teilen Sie deshalb Änderungen oder Korrekturen Ihrer persönlichen Daten dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet).

 

2   Prüfungsgebühr

Für die Begleichung der Prüfungsgebühr von 26 Euro bis spätestens zum 15. Dezember (Ausschlussfrist) gibt es nur die Möglichkeit der Überweisung entsprechend den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung (siehe 1.1 und 1.2).

 

2.1 Sie haben Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung verloren:

Bei Verlust Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung drucken Sie entweder mit Ihrer persönlichen Kennung selber eine Zweitschrift aus dem Internet (siehe 4) oder Sie fordern schriftlich eine Zweitschrift beim zuständigen LWA an.


 

2.2 Wichtige Informationen zur Zahlung der Prüfungsgebühr

Überweisen Sie die Prüfungsgebühr genau nach den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung mit Überweisungsformular oder über Online-Banking. Wenn Sie die Anleitung nicht genau befolgen, laufen Sie Gefahr, dass die Prüfungsgebühr nicht auf Ihre Anmeldung bezogen verbucht werden kann und zurück überwiesen wird.

 

Nur wenn die Zahlung der Prüfungsgebühr fristgerecht und zugeordnet zu Ihren Anmeldedaten auf dem angegebenen Konto verbucht ist, können Sie an der Fischerprüfung des nächsten Jahres teilnehmen!

Bitte bewahren Sie den von Ihrer Bank quittierten Einzahlungsbeleg, Kontoauszug oder Ausdruck Ihrer Online-Banküberweisung als Nachweis Ihrer fristgerechten Einzahlung auf.

 

3.    Fristen

 

Die Prüfungsbehörde hat keine Möglichkeit nach Ablauf der Ausschlussfristen (siehe 1 und 2) verspätete Anmeldungen oder Zahlungen zu berücksichtigen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Einzahlung der Prüfungsgebühr aufgrund eines Fehlers auf dem Überweisungsauftrag, eines Bankirrtums oder aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht fristgerecht eingeht.

Bei verspäteter Anmeldung und/oder verspätetem Zahlungseingang ist die Zulassung zur Haupt- oder Wiederholungsprüfung nicht möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und auch nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet (siehe 7). Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder Prüfungsbewerber gleich behandelt wird.

 

 

4   Online-Zugang zur Datenbank

 

Sobald Sie angemeldet sind, können Sie mit Ihrer persönlichen Kennung bestehend aus Teilnehmernummer - Geburtsdatum - Familienname - Vorname folgende, personenbezogene Informationen in der Datenbank Fischerprüfung online abfragen sowie diverse Ausdrucke erstellen:

 

·   Den Bearbeitungsstand Ihres Anmeldeverfahrens kontrollieren (z.B. Anmeldedaten, Zahlungseingang der Prüfungsgebühr, Einteilung in ein Prüfungslokal).

·   Zweitschriften ausdrucken (z.B. Anmeldebestätigung und Rechnung).

·   Musterbriefvorlagen ausdrucken (z.B. für Abmeldung von der Prüfung, Antrag auf Dolmetscher oder Lesehilfe, Antrag auf Wechsel des Prüfungslandkreises, Mitteilung an Prüfungsbehörde zur Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten).

 

Überprüfen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vor dem 15. Dezember Ihren Bearbeitungsstand!

 

Nur wenn Sie dort den Vermerk „Gebühr bezahlt, zur Prüfung einzuteilen“ finden, konnte die Zahlung korrekt verbucht werden. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei (siehe 3).

 

5   Vorbereitungslehrgang

5.1 Lehrgangspflicht

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen (Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung). Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie dem Ausbildungsplan. Sie finden den Plan unter www.fischerpruefung.bayern.de und www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung). Bewerber, die vor Prüfungsbeginn den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Ausbildungsnachweis mit Bestätigung des Kursleiters) nicht vorlegen können, werden zur Prüfung nicht zugelassen (§ 3 Abs. 3 und 4 AVFiG).

 

5.2 Anmeldung zum Lehrgang

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Suchen Sie sich einen für Sie von den Unterrichtszeiten und dem Veranstaltungsort geeigneten Vorbereitungslehrgang aus und melden Sie sich beim Anbieter dieses Lehrgangs an. Eine Liste der Vorbereitungslehrgänge finden Sie unter www.fischerpruefung.bayern.de und www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).

 

5.3 Lehrgangsteilnahme, Lernen des Prüfungsstoffes

Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf die Prüfungsgebiete

 

1.  Fischkunde

2.  Gewässerkunde

3.  Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege

4.  Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische

5.  Einschlägige Rechtsvorschriften

 

und die

 

·   praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte

·   praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische

 

erstrecken und mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) dauern.

 

Die meisten Lehrgänge bieten Ihnen ein deutlich höheres Angebot an Unterrichtsstunden.

 

Unsere Empfehlung:

 

Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden. Bei komplettem Lehrgangsbesuch, verbunden mit Heimstudium Ihrer Arbeitsbücher zum Lehr- und Prüfungsstoff und Tests Ihres Wissens durch Beantwortung von Fragen, die so oder ähnlich in der Prüfung auf Sie zukommen können, sollten Sie beim ersten Anlauf zu den erfolgreichen Prüfungsabsolventen gehören.

 

6   Prüfungslokal, Einladung zur Hauptprüfung

6.1 Prüfungslokal

Das Prüfungslokal, in das Sie eingeteilt werden, befindet sich in der Regel in Ihrem Wohnlandkreis, bei kreisfreien Städten im Stadtgebiet. Wenn Sie die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen wollen, teilen Sie bitte dem für Sie zuständigen LWA schriftlich bis spätestens 10. Januar den gewünschten Landkreis in Bayern mit. (Briefvorlage im Internet).

Falls Sie nach dem 10. Januar aus triftigem Grund die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen können, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an das für Sie zuständige LWA (Briefvorlage im Internet).

 

6.2 Einladung zur Prüfung

Sie erhalten ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin ein Ladungsschreiben. Dieses enthält neben Hinweisen zur Prüfung genaue Angaben zu Ihrem Prüfungslokal und zum Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit).

Die Einladung wird an Ihre Postanschrift versandt. Falls Ihnen zwei Wochen vor der Prüfung keine Ladung zur Prüfung zugestellt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige LWA oder das Institut für Fischerei.

 

7   Rücktritt -  Nichtteilnahme an der Hauptprüfung

 

Teilnehmer, die sich schriftlichen von der Hauptprüfung abgemeldet haben (Briefvorlage zum Rücktritt im Internet) oder die aus verschiedenen Gründen am Tag der Hauptprüfung verhindert sind, haben die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen (siehe 10).

 

7.1 Rückerstattung der Prüfungsgebühr

Die Erstattung der Prüfungsgebühr kann nur verlangen, wer in Folge einer unrichtigen Sachbehandlung durch die Prüfungsbehörde (Institut für Fischerei oder LWA) an der Prüfung nicht teilnehmen konnte (§ 4 Abs. 2 AVFiG). Eine Erstattung der Prüfungsgebühr aus anderen Gründen sowie ein Übertrag auf die nächste Prüfung ist nicht möglich.

8   Haupt- und Wiederholungsprüfung

8.1 Was müssen Sie zur Prüfung mitbringen?

Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:

·         amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)

·         bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde

·         Ihr Ladungsschreiben

·         den Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung

·         Bleistift 2 B und Radiergummi

 

8.2 Was müssen Sie bei der Prüfung beachten?

Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Prüfungsbogens genau. Am Ende der Prüfung geben Sie die vollständig ausgefüllte letzte Seite des Prüfungsbogens (Prüfungsbeleg mit den von Ihnen gekennzeichneten Antworten zu den 60 Fragen) beim Prüfungspersonal ab.

Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3 AVFiG). Nehmen Sie deshalb am besten unerlaubte Hilfsmittel nicht mit zur Prüfung und auf keinen Fall mit in den Prüfungsraum.

8.3 Wie wird geprüft?

 

Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten (siehe 5.3) zu beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind (§ 7 Abs. 1 AVFiG).

9   Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen 3 - 5 Wochen nach der Prüfung vom Institut für Fischerei zugesandt.

·         Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Die erzielte Punktzahl wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mitgeteilt. Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid über das Prüfungsergebnis mit Angaben der Fehlerzahl bezogen auf die Prüfungsgebiete.

·         Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen das Prüfungsergebnis telefonisch nicht mitteilen.

·         Falls Sie 5 Wochen nach der Prüfung noch keine schriftliche Mitteilung über das Prüfungs-ergebnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei.

 

9.1 Prüfung nicht bestanden:

Sollten Sie die Hauptprüfung nicht bestanden haben, so haben Sie die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

 

10   Wiederholungsprüfung

10.1 Wiederholungsprüfung desselben Jahres

Personen, die ordnungsgemäß zur Hauptprüfung 2005 angemeldet waren (Anmeldung + fristgerechte Einzahlung) aber nicht zur Prüfung erscheinen konnten oder diese nicht bestanden haben, können an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.

Nach fristgerechtem Eingang der Gebühr von 26 Euro zum 02. Mai (Ausschlussfrist) sind Sie verbindlich angemeldet.

Bitte übernehmen Sie auf dem Überweisungsträger alle Daten, die Sie bereits zur Einzahlung für die Hauptprüfung angegeben haben (siehe 2).

Etwa vier Wochen vor der Wiederholungsprüfung erhalten Sie ein Ladungsschreiben mit dem Hinweis Ihres Prüfungslokals.

Bitte beachten Sie, dass für die Wiederholungsprüfung je Regierungsbezirk nur ein bis zwei Lokale zur Verfügung stehen und dass damit eine längere Anreisezeit verbunden sein kann. Ein Prüfungslokalwechsel ist nicht möglich.

 

11   Zuständigkeiten, Informationen

11.1   Das Landwirtschaftsamt (LWA) ist als Anmeldebehörde und örtliche Prüfungsaufsicht für Folgendes zuständig:

·         Entgegennahme und Bearbeitung der schriftlichen Anmeldungen zur Prüfung.

·         Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Prüfungserleichterung (Zulassung eines Dolmetschers oder einer Lesehilfe) und von Anträgen auf Ablegung der Prüfung außerhalb des Wohnlandkreises.

·         Richtigstellung der persönlichen Daten des Bewerbers (notwendige Änderungen/Korrekturen sind dem Amt schriftlich vom Prüfungsbewerber mitzuteilen).

·         Durchführung der Prüfung für den Zuständigkeitsbereich (Festlegung der Prüfungsräume, Einteilung der Bewerber in die Prüfungslokale, Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber bei Einlass in das Prüfungslokal, Abnahme und Beaufsichtigung der Prüfung, Übermittlung der Prüfungsunterlagen an das Institut für Fischerei).

 

Wie erreichen Sie Ihr zuständiges Landwirtschaftsamt (LWA)?

 

    Adresse, Telefonnummer, Telefaxanschluss und E-Mail des für Sie zuständigen LWA sind auf Ihrer      Anmeldebestätigung und Rechnung aufgedruckt.

 

11.2   Das Institut für Fischerei (IFI) ist zentrale Prüfungsbehörde und im Rahmen der Prüfung 2005 für Folgendes zuständig:

·         Landeseinheitliche Festlegung des Anmeldeverfahrens zur Staatlichen Fischerprüfung und des Verfahrens zur Zahlung der Prüfungsgebühr.

·         Überprüfung des Zahlungseingangs der Prüfungsgebühr; Rücküberweisung von Prüfungs-gebühren die keinem Prüfungsbewerber zuzuordnen sind; Ausschluss der Bewerber vom weiteren Prüfungsverfahren deren Zahlung der Prüfungsgebühr nicht fristgerecht einbezahlt worden ist.

·         Erstellung des landeseinheitlichen Prüfungsbogens und Zuleitung der benötigten Prüfungs-bögen an die örtlichen Prüfungsaufsicht (LWA).

·         Erstellung und Versand der Ladungsschreiben an die Prüfungsbewerber.

·         Zentrale Auswertung der Prüfungsbelege und Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die

Bewerber (Zusendung Prüfungszeugnis bzw. Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung).

·         Bearbeitung von Fragen zur Zahlung der Prüfungsgebühr und zum Prüfungsergebnis.

·         Bearbeitung von fischereifachlichen Fragen und Fragen zur Fischerprüfung mit überregionaler oder landesweiter Bedeutung.

 

11.3 Landesfischereiverband Bayern e.V. übernimmt ab 2005 folgende Aufgaben:

·         Überprüfung des Zahlungseingangs der Prüfungsgebühr;

·         Notwendige Korrekturen der persönlichen Daten der Bewerber.

·         Organisation der Wiederholungsprüfung (Festlegung der Prüfungsräume).

 

 

Wie erreichen Sie Ihre Ansprechpartner?

 

  Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

  Institut für Fischerei
  Staatliche Fischerprüfung
  Postfach 1146
  82301 Starnberg

  Tel.: 08151/26 92 130

  Tel.: 08151/15150
  Fax: 08151/26 92 -170

 
E-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de

  Internet: www.LfL.bayern.de

 

 

Ab April 2005 auch:

 

  Landesfischereiverband Bayern e.V.

  Pechdellerstr. 16
  81545 München

  Tel.: 089/642726-0

  Fax: 089/642726-66
  E-Mail:  Poststelle@lfvbayern.de